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Bewerbung um den Bauplatz Flst. 1618/3 im Baugebiet „Westlicher Ortsrand, 1. Änderung“ im OT Gochsen

Artikel vom 27.02.2023

Nachdem der Bebauungsplan „Westlicher Ortsrand, 1. Änderung“ als Satzung beschlossen wurde, kann der Bauplatz Flst. 1618/3 nun angeboten werden. In der Gemeinderatssitzung am 23.02.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, die Plätze für 230 Euro pro Quadratmeter voll erschlossen zu verkaufen.

Die Gemeinde Hardthausen gewährt allerdings für den Bau von eigengenutztem Wohnraum auf von der Gemeinde Hardthausen gekauften Bauplätzen einmalig ein Baukindergeld.
Für die Gewährung des Baukindergeldes gelten folgende Bedingungen:

1.         Anspruchsberechtigt sind die Erwerber gemeindeeigener Grundstücke soweit zum Zeitpunkt des Kaufvertrages ein Kind unter 18 Jahren dem Haushalt angehört und mit in das zu errichtende Wohngebäude einziehen wird. Ungeborene Kinder werden bei der Berechnung der Kinderzahl berücksichtigt soweit bei Kaufvertragsabschluss ein Schwangerschaftsnachweis vorgelegt wird.

2.         Das Baukindergeld beträgt 3.000 € pro anrechenbarem Kind.

3.         Die Gewährung des Baukindergeldes erfolgt durch entsprechende Verminderung des Kaufpreises bei Abschluss des Kaufvertrags.

4.         Bei Nichterfüllung der Bauverpflichtung und Eigennutzung des errichteten Wohnhauses ist das gewährte Baukindergeld zurück zu erstatten.

5.         Die Gewährung des Baukindergeldes wird bis 31.12.2021 befristet.

 

Zudem hat der Gemeinderat eine Vergaberichtlinie für die Vergabe des Bauplatzes Flst. 1618/3 im Baugebiet „Westlicher Ortsrand, 1. Änderung“ beschlossen.

 

Dabei sollen die Plätze nach folgendem Punktesystem vergeben werden:
 

  1. Käufer ist/sind oder waren in Hardthausen wohnhaft:        20 Punkte
  2. Käufer arbeitet/arbeiten in Hardthausen oder im GIK:       10 Punkte
  3. Für ein Kind*:                                                                10 Punkte
    Für zwei Kinder*:                                                           20 Punkte
    Für drei und mehr Kinder*:                                             30 Punkte
  4. Kein eigener Bauplatz vorhanden:                                   10 Punkte
 

Dabei sind mehrere Käufer für einen Platz als Einheit zu sehen, sprich für Punkt 1 können max. 20 Punkte, für Punkt 2 maximal 10 Punkte angerechnet werden. Die oben genannten Kriterien müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung erfüllt sein, damit die Punkte angerechnet werden können.

Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach der Höchstzahl der erreichten Punkte. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Zieht ein Bewerber trotz Bauplatzzusage seine Bewerbung zurück, kommt der Bewerber mit der nächsthöchsten Punktzahl zum Zug.

 

* Wann können die Punkte für Kinder angerechnet werden:
Wenn bei den Erwerbern zum Zeitpunkt des Kaufvertrages ein Kind/Kinder unter 18 Jahren dem Haushalt angehört/angehören und dieses/diese mit in das zu errichtende Wohngebäude einzieht/einziehen. Ungeborene Kinder werden bei der Berechnung der Kinderzahl berücksichtigt soweit bei Bewerbung ein Schwangerschaftsnachweis vorgelegt wird.
 

Um am Vergabeverfahren teilnehmen zu können, muss die Bewerbung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hardthausen anhand eines Bewerbungsbogens bis spätestens 05. April 2023 erfolgen. Bitte beachten Sie, dass verspätet eingegangene Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können.
Den Bewerbungsbogen, den Bebauungsplan, sowie einen Übersichtsplan können Sie hier herunterladen. Sollten Sie eine Papierfertigung der genannten Unterlagen benötigen, können Sie sich gerne an uns wenden.

Wenn Sie Interesse an dem Bauplatz im Baugebiet „Westlicher Ortsrand, 1. Änderung“ haben, schicken Sie den Bewerbungsbogen ausgefüllt, verbindlich unterschrieben und fristgerecht an uns zurück.

Der Bauplatzverkauf soll nach Abschluss des Vergabeverfahrens im April/Mai 2023 erfolgen, Zahlungsziel für den Bauplatzpreis ist in der Regel vier Wochen nach Kaufvertrag. Der Bauzwang beträgt fünf Jahre ab Fertigstellung der Erschließung. Die Erschließung des Baugebiets wird 2023 abgeschlossen sein, so dass dann spätestens ab 2024 gebaut werden kann.

Bei Fragen können Sie sich gerne an Hauptamtsleiterin Carolin Oberndörfer, Telefonnummer: 07139 470916 wenden.

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