Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Westlicher Ortsrand, 1. Änderung“ im OT Gochsen
Der Gemeinderat der Gemeinde Hardthausen hat am 23. Februar 2023 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Westlicher Ortsrand, 1. Änderung“ im Ortsteil Gochsen nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Maßgebend sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 05.10.2021/14.12.2022, angefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach. Der zeichnerische Teil des Bebauungsplans ist nachstehend unmaßstäblich abgedruckt. Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Ortsteils Gochsen der Gemeinde Hardthausen. Es umfasst die Flurstücke Nr. 1618/2 und 1618/3.
Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Westlicher Ortsrand, 1. Änderung“ treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Absatz 3 BauGB).
Die öffentliche Bekanntmachung sowie die weiteren Unterlagen finden Sie nachfolgend zum Download als PDF:
Öffentliche Bekanntmachung - PDF
Zeichnerischer Teil - PDF
Textteil - PDF
Begründung - PDF
Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung - PDF
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - PDF
Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange - PDF