Grundstücke/Bebauungspläne
Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Heilbronn
Antrag auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung: Rocket Factory Augsburg AG (RFA), Berliner Allee 65, 86153 Augsburg, zur Errichtung und zum Betrieb eines horizontalen Triebwerkprüfstandes (P2.4) auf dem Gelände des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in unmittelbarer Nähe des vorhandenen DLR-Teststandes P2, Teilbereich Flurstück 2710 sowie Flurstück 2714/1, 74239 Hardthausen.
1. Die RFA beantragt für das obengenannte Vorhaben die immissionsschutzrechtliche Genehmgiung mit Beteiligung der Öffentlichkeit nach den §§ 4, 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 10.15.2.1 (G) des Anhangs 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV).
Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Landratsamt Heilbronn.
Der Gegenstand des Vorhabens umfasst:
Der geplante Prüfstand P2.4 befindet sich auf dem Gelände des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Lampoldshausen. Der Standort liegt in unmittelbarer Nähe des vorhandenen DLR-Teststandes P2, wodurch eine bestehende technische Infrastruktur sowie gesicherte Zufahrtswege genutzt werden können.
An dem neuen Testposten P2.4 sollen Triebwerke mit einer Feuerwärmeleistung von 590 MW getestet werden. Die Anzahl der Versuche belaufen sich auf bis zu 100 Testtage, wobei von einer gleichmäßigen Verteilung über das ganze Jahr ausgegangen wird.
Jeder Prüftag umfasst entweder einen einzigen vollständigen Hot-fire Versuch oder mehrere kürzere Tests, die innerhalb desselben Tages durchgeführt werden. Die durchscnittliche Dauer der Hot-fire Versuche wird auf ca. 180 Sekunden geschätzt, mit einer maximalen Dauer für einzelne Tests von 300 Sekunden, was zu einer geschätzten jährlichen kumulativen Hot-fire Versuchsdauer von 18.000 Sekunden (entspricht ca. 5 Stunden Brenndauer) führt.
Der Testbetrieb mit Hot-fire Versuchen ist hierbei beschränkt auf Montag bis Freitag, jeweils zwischen 09 und 16 Uhr, bzw. nach Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang, je nachdem welches Kriterium zuerst eintritt.
Die Inbetriebnahme ist für das 4. Quartal 2026 geplant. Daher wurde außerdem beantragt, die folgenden Maßnahmen zur Errichtung der Anlage bereits vor der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vorläufig zuzulassen (§ 8a BImSchG):
Im Rahmen der Zulassung vorzeitigen Beginns sollen alle baulichen und technischen Maßnahmen umgesetzt werden, die erforderlich sind, um den Prüfstand bis zur Inbetriebnahme vollständig herzustellen. Die Arbeiten umfassen sowohl konstruktive Bauleistungen als auch die Installation der Anlagenkomponenten sowie die anschließenden Prüf- und Dichtheitskontrollen.
Die baulichen Maßnahmen umfassen zunächst Verankerung und Aufstellen auf der vorhandenen Fläche, von Schubrahmen, Schutzwand, Abgasrohrführung, Tanksystemen und Nebenaggregaten.
Im Anschluss werden LOX-Tank, die Stickstoff- und Heliumbündel sowie die Wasserpumpe und -Speicherbehälter an ihren Standorten positioniert und befestigt. Dies beinhaltet auch die Installation der erforderlichen Rückhalte- und Schutzvorrichtungen.
Ebenfalls werden Container auf der Fläche platziert, die als Büro sowie Werkstatt und Lager dienen.
Ebenfalls errichtet werden konstruktive Schutzsysteme, bestehend aus explosionshemmender Schutzwand, Arbeits- und Schutzplattformen sowie die wettergeschützte Einhausung des Prüfstands.
Nach Abschluss der konstruktiven Arbeiten erfolgt die Installation der mechanischen, elektrischen und fluidtechnischen Systeme. Hierzu gehören das Verlegen und Verbinden aller Leitungen, Steuerkabel, Sensoren, Ventile und Paneele, die für den späteren Betrieb erforderlich sind.
Abschließend werden alle Systeme einer umfassenden technischen Prüfung unterzogen. Diese umfasst Dichtheitsprüfungen, Leckage- und Drucktests sowie Funktionstests der gesamten Steuer- und Sicherheitslogik.
Erst nach erfolgreichem Abschluss der oben genannten Prüfungen gilt der Prüfstand als vollständig hergestellt und bereit für die technische Abnahme sowie die nachfolgende Inbetriebsetzung.
Die Maßnahmen, die vorzeitig zugelassen werden sollen, umfassen nicht den regulären Betrieb der Anlage.
2. Entsprechend dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Anlage 1 Nr. 10.6.1 ist das Vorhaben UVP-pflichtig. Zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens wurden die sich durch die Planung ergebenden Veränderungen der Umwelt im festzulegenden Untersuchungsgebiet untersucht. Ein sogenannter UVP-Bericht wurde vorgelegt und ist Bestandteil der Antragsunterlagen.
3. Den Antragsunterlagen liegen darüber hinaus unter anderem folgende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen bei:
- Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung und Erläuterungen sowie Zusammenfassung des Ergebnisses der Umweltverträglichkeitsuntersuchung
- Betriebskonzept
- Lärmprognose
- Brandschutztechnische Stellungnahme
4. Der Antrag und die Antragsunterlagen sowie Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens sind vom 28. Juli bis 28. August 2026 (je einschließlich) unter folgendem Link https://landkreis-heilbronn.nextcloud.komm.one/s/jdjFf2jJNTLWQBb einsehbar.
Des Weiteren wird der Link zur Einsicht der Antragsunterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Hardthausen sowie auf der Homepage der Stadt Möckmühl veröffentlicht.
Es wird ergänzend darauf hingewiesen, dass zusätzlich die Möglichkeit besteht, eine weitere, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Landratsamt Heilbronn (Bauen und Umwelt - 30.7 Immissionsschutz, Gewerbeaufsicht und Abfall), Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn, E-Mail: nora.frank(@)landratsamt-heilbronn.de
5. Einwendungen gegen das Vorhaben können schriftlich (mit Unterschrift) oder elektronisch vom 28. Juli 2026 bis einschließlich 28. September 2026 bei der auslegenden Stelle (Landratsamt Heilbronn, Bauen und Umwelt - 30.7 Immissionsschutz, Gewerbeaufsicht und Abfall, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn, E-Mail: nora.frank(@)landratsamt-heilbronn.de) erhoben werden. Das Einwendungsschreiben sollte die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Weitere Informationen, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und die der zuständigen Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht. Die Einwendungen werden dem Antragsteller sowie den Behörden, deren Aufgabenbereiche berührt werden, bekannt gegeben. Einwender können verlangen, dass ihre Namen und Anschriften vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden.
Sofern Einwendungen erhoben werden, entscheidet das Landratsamt Heilbronn nach Ablauf der Einwendungsfrist nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein Erörterungstermin gemäß § 10 Abs. 6 BImSchG durchzuführen ist.
Diese Entscheidung wird auf der Homepage des Landratsamtes Heilbronn bekannt gegeben.
Sollte ein Erörterungstermin stattfinden, so wird dieser in Form einer Online-Konsultation im Zeitraum vom 19. Oktober 2026 bis 23. Oktober 2026 stattfinden. In dieser Online-Konsultation werden die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen erötert.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachunge ersetzt werden.
Für die Beteiligung der Öffentlichkeit im Genehmigungsverfahren sind § 10 Abs. 3, 4, 6 und 8 BImSchG und die §§ 8 bis 10, 12 und 14 bis 19 der 9. BImSchV maßgebend.
Gemäß der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass erhobene Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses Verfahren von Bauen und Umwelt - 30.7 Immissionsschutz, Gewerbeaufsicht und Abfall des Landratsamtes Heilbronn als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Diese Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können. Die Verarbeitung der Daten ist zur Erfüllung unserer Aufgabe als zuständige Behörde für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren erforderlich und erfolgt auf Grundlage von § 4 Landesdatenschutzgesetz i.V.m. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) DSGVO.
Sowohl die Vorhabenträgerin als auch deren Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Ergänzend wird auf die Datenschutzerklärung des Landratsamtes Heilbronn unter https://www.landkreis-heilbronn.de/datenschutzerklaerung.8695.htm verwiesen.
Heilbronn, den 20.07.2026
Landratsamt Heilbronn
- Bauen und Umwelt -
Öffentliche Auslegung des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanentwurfs und der örtlichen Bauvorschriften „Kreisverkehrsplatz (KVP) L 1088/ K 2012/ GIK“
Der Zweckverband Gewerbe- und Industriepark „Unteres Kochertal“ hat am 19.05.2026 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans „KVP L 1088 / K 2012 / GIK“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diesen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen.
Nachfolgend finden Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Download als PDF:
Hinweis zur Auslegung DIN 45691 und DIN 18915 (PDF-Dokument, 61,09 KB, 26.05.2026)
Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 144,51 KB, 26.05.2026)
Begründung in der Fassung vom 25.04.2024/05.12.2024/19.05.2026 (PDF-Dokument, 1,94 MB, 26.05.2026)
Umweltbericht vom 10.03.2026 (PDF-Dokument, 601,36 KB, 26.05.2026)
Zeichnerischer Teil des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans vom 25.04.2024/05.12.2024/19.05.2026 (PDF-Dokument, 2,62 MB, 26.05.2026)
Textteil des planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans vom 25.04.2024/05.12.2024/19.05.2026 (PDF-Dokument, 3,40 MB, 26.05.2026)
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Bericht (PDF-Dokument, 3,06 MB, 26.05.2026)
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Bestandsplan (PDF-Dokument, 1,75 MB, 26.05.2026)
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Maßnahmenplan 1 (PDF-Dokument, 2,45 MB, 26.05.2026)
Landschaftspflegerischer Begleitplan – Maßnahmenplan 2 (PDF-Dokument, 2,74 MB, 26.05.2026)
Fachbeitrag Artenschutz vom 10.03.2026 (PDF-Dokument, 4,60 MB, 26.05.2026)
Verkehrsuntersuchung vom 21.11.2024 (PDF-Dokument, 4,26 MB, 26.05.2026)
Geräuschkontingentierung vom 17.10.2016 (PDF-Dokument, 8,31 MB, 26.05.2026)
Behandlungsübersicht (Offenlage) (PDF-Dokument, 414,24 KB, 26.05.2026)
Umweltbezogene Stellungnahmen (Offenlage) (PDF-Dokument, 549,67 KB, 26.05.2026)
Abgrenzungsplan erneute Offenlage (PDF-Dokument, 4,80 MB, 26.05.2026)
2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Verwaltungsraum der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Neuenstadt/Hardthausen/Langenbrettach
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft für den Verwaltungsraum Neuenstadt/Hardthausen/Langenbrettach hat am 08.10.2024 in öffentlicher Sitzung die „2. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans“ für den Verwaltungsraum beschlossen.
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 22.01.2026 mitgeteilt, dass mit Wirkung vom 10.01.2026 die Genehmigungsfiktion nach § 6 Abs. 4 Satz 4 BauGB eingetreten ist.
Die Genehmigung wurde somit kraft Fiktion erteilt.
Nachfolgend finden Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Download als PDF:
Bekanntmachung (PDF-Dokument, 113,95 KB, 19.02.2026)
Begründung (PDF-Dokument, 2,29 MB, 19.02.2026)
Zusammenfassende Erklärung mit Verfahrensdaten (PDF-Dokument, 2,09 MB, 19.02.2026)
Abwägungstabelle (PDF-Dokument, 227,98 KB, 19.02.2026)
Neuenstadt Umweltbericht Bebauungsplan Halde (PDF-Dokument, 710,82 KB, 19.02.2026)
Neuenstadt-Kochertürn Umweltbericht Bebauungsplan Mittleres Gewann (PDF-Dokument, 362,51 KB, 19.02.2026)
4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach
Der Gemeinsame Ausschuss der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach hat am 04.12.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, die 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Neuenstadt/ Hardthausen/ Langenbrettach zum vierten Mal zu ändern und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Maßgebend ist der Vorentwurf der 4. Änderung der 2. Fortschreibung des Flächennutzungsplans gefertigt vom Büro IFK (Ingenieurbüro für Kommunalplanung) aus Mosbach, datiert mit 04.12.2025.
Nachfolgend finden Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Download als PDF:
Bekanntmachung (PDF-Dokument, 122,04 KB, 22.12.2025)
Anlage 1 - Begründung (PDF-Dokument, 3,85 MB, 22.12.2025)
Anlage 2a - Planteil (PDF-Dokument, 2,05 MB, 22.12.2025)
Anlage 2b - Planteil (PDF-Dokument, 1,26 MB, 22.12.2025)
Anlage 2c - Planteil (PDF-Dokument, 2,95 MB, 22.12.2025)
Anlage 3 - Umweltbericht (PDF-Dokument, 3,41 MB, 22.12.2025)
Anlage 4 - Artenschutz (PDF-Dokument, 9,02 MB, 22.12.2025)
In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften „Schweizerhof“
Der Gemeinderat der Gemeinde Hardthausen am Kocher hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 20.02.2025 den Bebauungsplan „Schweizerhof“ und die zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Maßgebend sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 17.02.2023/14.12.2023, angefertigt durch das Büro Käser Ingenieure, Untergruppenbach.
Die öffentliche Bekanntmachung sowie alle Anlagen finden Sie nachstehend zum Download als PDF.
Anlagen
Öffentliche Bekanntmachung (PDF-Dokument, 822,80 KB, 22.07.2025)
Planteil (PDF-Dokument, 229,46 KB, 21.07.2025)
Textteil (PDF-Dokument, 397,22 KB, 21.07.2025)
Begründung (PDF-Dokument, 2,55 MB, 21.07.2025)
Anlage 1 Begründung – Artenschutz (PDF-Dokument, 2,84 MB, 21.07.2025)
Anlage 2 Begründung – Starkregenbetrachtung (PDF-Dokument, 927,54 KB, 21.07.2025)
Umweltbericht (PDF-Dokument, 1.000,94 KB, 21.07.2025)
Zusammenfassende Erklärung (PDF-Dokument, 69,82 KB, 21.07.2025)
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Solarpark Ziegelgrund und Krebsen“, Gemarkung Gochsen
Der Gemeinderat der Gemeinde Hardthausen am Kocher hat am 24.04.2025 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Solarpark Ziegelgrund und Krebsen“ auf Gemarkung Gochsen aufzustellen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die öffentliche Bekanntmachung nebst Anlagen finden Sie nachfolgend zum Download.
Anlagen
Bekanntmachung (PDF-Dokument, 300,81 KB, 06.05.2025)
Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 267,22 KB, 06.05.2025)
Textteil (PDF-Dokument, 135,13 KB, 06.05.2025)
Begründung (PDF-Dokument, 471,68 KB, 06.05.2025)
