Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegermeister
Zuständigkeiten in Hardthausen
Im Schornsteinfegerwesen sind bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger für die Feuerstättenschau und Bauabnahmen von Feuerungsanlagen zuständig. Sie erlassen Feuerstättenbescheide und führen für ihren jeweiligen Bezirk das Kehrbuch.
Der Bezirk Landkreis-Heilbronn Nr. 25(Hardthausen) konnte bisher nicht mit einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger besetzt werden und wird daher bis auf weiteres auf mehrere bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger aufgeteilt:
Gochsen, westlicher Bereich:
Wolfgang Hekler, Knappenstraße 8, 74177 Bad Friedrichshall, Telefonnummer: 07136 23343
begrenzt durch Kreisstraße K 2012, Möckmühler Straße, Waldweg, Bergstraße (ungerade Hausnummern), Klingenbergstraße (ungerade Hausnummern), Hauptstraße (gerade Hausnummern) und Bürgerstraße (gerade Hausnummern); ohne Gewerbegebiet „Untere Au“.
Gochsen, östlicher Bereich:
Markus Egner, Brandhölzlesweg 11, 74219 Möckmühl, Telefonnummer: 06298 929659
begrenzt durch Kreisstraße K 2012, Möckmühler Straße, Waldweg, Bergstraße (gerade Hausnummern), Klingenbergstraße (gerade Hausnummern), Hauptstraße (ungerade Hausnummern) und Bürgerstraße (ungerade Hausnummern) mit Gewerbegebiet „Untere Au“.
Lampoldshausen:
Andrew Bauer, Hauffstraße 10, 74182 Obersulm, Telefonnummer: 07130 4051688
Kochersteinsfeld, westlicher Bereich:
Markus Egner, Brandhölzlesweg 11, 74219 Möckmühl, Telefonnummer: 06298 929659
Bachbrunnenhöfe, Burgunderweg, Lembergerweg, Schafhausweg 1-13 (ungerade Hausnummern), Neuenstadter Straße (gerade Hausnummern) bis zur Brücke. Das Gebiet beinhaltet auch die Aussiedlerhöfe „Lange Furche“
Kochersteinsfeld, östlicher Bereich:
Jochen Dietscher, Brandhölzlesweg 11, 74219 Möckmühl, Telefonnummer: 06298 929659
begrenzt durch den Steinbach, Schafhausweg 2-14 gerade Seite, ab Nr. 15 beidseitig sowie die Neuenstadter Straße (ungerade Hausnummern) bis zur Brücke über den Kocher und im weiteren Verlauf bis Gemarkungsgrenze Langenbrettach-Brettach und dem Hohenlohekreis. Außerdem die Straßen Silvanerweg, Kernerweg, Rieslingweg, Ruländerweg und Im Leimental
Für die Aussiedlerhöfe „Straßenäcker“, „Gänskirchhof“ und „Schweizerhof“ ist weiterhin der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Andrew Bauer, Hauffstraße 10, 74182 Obersulm, Telefonnummer: 07130 4051688 zuständig.
Freie Schornsteinfegerarbeiten
Zu den freien Schornsteinfegerarbeiten gehören Kehrarbeiten, Emissionsmessungen und Abgaswegeüberprüfungen. Auch diese können grundsätzlich vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei freier Preisgestaltung erledigt werden. Hierzu ist allerdings von Seiten des Eigentümers – wie bei anderen Gewerken auch - ein Auftrag zu erteilen.
Werden die Arbeiten von einem anderen Schornsteinfegerbetrieb ausge-führt, ist der Eigentümer verpflichtet, die Durchführung dem für ihn zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen. Die hierzu notwendigen Formblätter werden vom ausführenden Schornsteinfegerbetrieb ausgestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach dem Ablauf der Frist im Feuerstättenbescheid dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu übersenden. Sofern eine Emissionsmessung oder Abgaswegeüberprüfung erfolgt ist, ist eine Kopie der Bescheinigung beizufügen.
Die Art und Häufigkeit der Arbeiten sind im Feuerstättenbescheid festgelegt. Der Feuerstättenbescheid wurde vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bei der letzten Feuerstättenschau ausgestellt und liegt dem Eigentümer vor.
Weitere Informationen enthält auch die Webseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden Württemberg unter https://wm.baden-wuerttemberg.de, Wirtschaft, Aufsicht und Recht, Schornsteinfegerwesen.