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Online Bauanträge

Online Bauanträge

Ab Juli 2024 setzt das Landratsamt Heilbronn bei der Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren auf die landeseinheitliche Lösung „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa-BW).

Ab Montag, 1. Juli, können digitale Bauanträge nur noch über die Plattform eingereicht werden.

Für die Nutzung von ViBa ist eine Bund ID für den Bauherrn und ein Unternehmenskonto für den Planverfasser, beispielsweise für den Architekten, erforderlich. Da ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, wird empfohlen, 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einzuplanen.

Baugenehmigung beantragen
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren beantragen
Bauvorhaben im Kenntnisgabeverfahren anzeigen
Bauvorbescheid beantragen

Auf der Homepage des Landratsamtes unter https://www.landkreis-heilbronn.de/alles-rund-um-die-digitale-antragstellung.124045.htm sind der Link zum Virtuellen Bauamt sowie weitere Informationen eingestellt.

Baurechtliche Anträge in Papierform können nur noch bis Ende dieses Jahres beim Landratsamt Heilbronn eingereicht werden. Ab 1. Januar 2025 sind nur noch digitale Anträge möglich, dies ist gesetzlich so festgelegt.

Was Bauwillige wissen und beachten sollten

Sie haben ein Baugrundstück gekauft oder beabsichtigen ein Grundstück im alten Ortskern oder ein durch Teilung entstandenes Grundstück zu bebauen? Dann sollten Sie einige grundlegenden Dinge wissen und beachten.

Änderung der Landesbauordnung tritt Ende 2023 in Kraft:
Durch die Änderung der Landesbauordnung ergeben sich für BauherrInnen einige Änderungen.
Hier kurz die wesentlichen Änderungen, die Bauherren/Angrenzer betreffen:
-Baugesuche sind künftig direkt beim Landratsamt Heilbronn, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn einzureichen. Entweder in Papierform oder digital über das Portal service-bw.de
-Angrenzer werden nur noch benachrichtigt, wenn sie unmittelbar betroffen sind, dh. Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften erforderlich sind.
- Bauherren müssen künftig Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen beantragen
Wir bitten dies zu beachten und die Unterlagen künftig direkt beim Landratsamt Heilbronn einzureichen.
Baugesuche, die dennoch bei der Gemeinde Hardthausen eingehen, müssen wir direkt weiterleiten. Sie bekommen von dort eine Empfangsbestätigung und weitere Informationen zum Verfahren.

 

Liegt Ihr Grundstück in einem "neueren" Baugebiet, so gibt es einen Bebauungsplan, der regelt, was und wie gebaut werden darf.
Diese Angaben können Sie bei der Gemeinde erfragen bzw. können Ihnen/Ihrem Planer als PDF zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Erschließung von Baugebieten wurden gegenüber dem Eigentümer Beiträge veranlagt. Kanal- und Wasseranschlüsse liegen im Baugrundstück nahe der Grundstücksgrenze. Hier kann direkt angeschlossen werden. In der Regel kann die Gemeinde für die weitere Planung Leitungspläne zur Verfügung stellen.
Stromversorger und Telekommunikationsanbieter haben im Rahmen der Erschließung ebenfalls Leitungen verlegt. Wegen etwaiger Anschlussmöglichkeiten müssen Sie sich direkt mit diesen in Verbindung setzen. Für Stromanschlüsse ist die Netze BW GmbH zuständig.

 

Sie möchten in einem Bereich bauen, für den es keinen qualifizierten Bebauungsplan und keine Grundstücksanschlüsse gibt?
Dann muss zunächst die Frage der Bebaubarkeit des Grundstückes geklärt werden.
Für die Verwirklichung eines Vorhabens ist neben der baurechtlichen Seite (bei Grundstücken im Innenbereich ohne Bebauungsplan wird geprüft, ob sich das Vorhaben in die  Umgebungsbebauung einfügt und dem Gebietscharakter entspricht) vor allem zu prüfen, ob/wie das Grundstück erschlossen werden kann.
Die Erschließung des Grundstücks muss auf Kosten der Bauenden erfolgen. Die Möglichkeit eines Wasseranschlusses kann durch die Heilbronner Versorgungs GmbH (HNVG), die die Wasserversorgung der Gemeinde Hardthausen betreut, geprüft werden. Die HNVG erstellt nach erfolgter Prüfung ein Angebot für den Wasseranschluss.
Für den Kanalanschluss ist eine Planung erforderlich. Diese kann das Büro BIT-Ingenieure aus Heilbronn, das seit Jahren die Planungen auf Gemeindegebiet vornimmt, auf Kosten der Bauenden ausarbeiten.

Kanal- und Wasseranschluss müssen mit der Gemeinde abgestimmt und genehmigt werden.
Die Bauenden beauftragen neben der HNVG, dem Strom- sowie Telekommunikationsanbieter auch ein Tiefbauunternehmen, das die nötigen Tiefbauarbeiten und die Erstellung des Kanalanschlusses ausführt.

Es ist sinnvoll, alle Beteiligten frühzeitig zu kontaktieren und die Gewerke so zu koordinieren, dass der beauftragte Tiefbauer eine Trasse für alle erforderlichen Leitungen herstellen kann. Gemeinsame Baustellentermine sind empfehlenswert.


Nützliche Links zu den oben genannten Verfahren:

Homepage der Netze BW GmbH (Stromanschluss)

Homepage der HNVG (Wasseranschluss/Bauwasser)

Hinweise zu baurechtlichen Verfahren und Vordrucke (Homepage Landratsamt Heilbronn)

Flyer zu Natur- und Artenschutz beim Bauen

Infos zum "Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmG)"

Starkregenrisikomanagement der Gemeinde Hardthausen

Informationen zu Hochwassergefahren/Lage im Hochwasserbereich

Formulare der Gemeinde Hardthausen zum Bauwesen

Informationen und Links rund ums Bauen

Baurecht
Das Landratsamt ist Untere Baurechtsbehörde für den Landkreis Heilbronn. Informieren Sie sich hierüber die verschiedenen baurechtlichen Verfahren

Überwachungspflicht von Heizöllageranlagen
Jeder Grundstückseigentümer, der auf seinem Areal Heizöl lagert, ist „Betreiber einer Anlage der Wassergefährdungsklasse 2 = deutlich wassergefährdend“. Zum Schutz des Grundwassers, der Gewässer und des Bodens werden ihm deshalb ganz besondere Pflichten auferlegt.
Informieren Sie sich hier

Denkmalschutz
Das Landratsamt ist Untere Denkmalbehörde für den Landkreis Heilbronn. Informieren Sie sich hier

Natur- und Artenschutz
Den großen Artenreichtum in der Tier- und Pflanzenwelt zu erhalten ist Ziel des Naturschutzes. Dabei geht es nicht nur um den Schutz von Tieren, Pflanzen und deren Lebensräume, sondern auch um den Erhalt von Landschaften, Naturdenkmalen und Biotopen.
Informieren Sie sich hier

Schutzgebiete und Schutzobjekte
Einen wichtigen Beitrag zur Sicherung der Artenvielfalt und des Landschaftsbildes leisten die Schutzgebiete wie Landschafts- und Naturschutzgebiete und Schutzobjekte wie Naturdenkmale.
Informieren Sie sich hier

Grundwasserschutz
Erhebliche Mengen unseres Trinkwassers werden aus Grundwasser gewonnen. Qualität und Menge des Grundwasser sind daher wichtig für die Trinkwasserversorgung.
Informieren Sie sich hier

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmG)
Das EEWärmG des Bundes ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Es enthält eine Pflichtregelung zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung in allen Neubauten.
Informieren Sie sich hier

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
Seit dem 01. Juli 2015 ist das novellierte EWärmeG in Kraft. Dieses reglt eine Nutzungspflicht für Eigentümer von bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden.
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Wohnraumförderung
Im Rahmen der Landeswohnraumförderung bietet die Staatsbank für Baden-Württemberg (L-Bank) zinsgünstige und langfristige Kredite.
Informieren Sie sich hier

Landschaftspflege
Unter Landschaftspflege versteht man alle Bemühungen um die Erhaltung einer nachhaltig leistungsfähigen, ökologisch gesunden, vielgestaltigen und schönen Landschaft.
Informieren Sie sich hier

Infobereiche