Lärmaktionsplan der Gemeinde Hardthausen
Die Gemeinde Hardthausen am Kocher hat auf der Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sowie den §§ 47a – 47f des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) einen Lärmaktions-plan unter Beteiligung der Öffentlichkeit und betroffener Träger öffentlicher Belange erstellt.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 27. April 2023 die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes und deren öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der Träger öffentlicher Belange beschlossen. In der Zeit vom 30. Mai 2023 bis einschließlich 7. Juli 2023 lag der Entwurf öffentlich aus. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange flossen in die Abwägung mit ein. In seiner Sitzung vom 14. Dezember 2023 hat der Gemeinderat den Endbeschluss gefasst.
Die Endfassung des Lärmaktionsplanes finden Sie nachstehend zum Download.
Lärmaktionsplan Endfassung mit Anhang (PDF-Dokument, 10,5 MB, 17.01.2024)