Finanzen der Kommune
Die Gemeinde Hardthausen bestreitet wesentliche Teile ihres Haushaltes aus kommunalen Abgaben. Diese Abgaben lassen sich wie folgt unterscheiden:
Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen ohne konkrete Gegenleistung, die allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den ein Gesetz die Leistungspflicht knüpft.
Beiträge sind Geldleistungen, die dem (teilweisen) Ersatz für die Herstellung, Anschaffung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen und Anlagen dienen.
Gebühren sind Geldleistungen, die erhoben werden als Gegenleistung für eine konkrete Leistung der Gemeinde (Verwaltungsgebühr) oder Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen (Benutzergebühr).
Hebesatz für die Realsteuern
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A): 350 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B): 350 v.H.
2. für die Gewerbesteuer
nach dem Gewerbeertrag und Gewerbekapital: 360 v.H.
Wasser und Abwasserzins
Wasser
Der Wasserzins setzt sich zusammen aus der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr. Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 3,90 €. Die Grundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße erhoben. Sie beträgt monatlich je nach Wasserdurchfluss 1,57 € (Q3=2,5) bzw. 6,25 € (Q3=10). Die monatliche Grundgebühr für die ab Januar 2014 neu eingebauten Wasserzähler (Messkapselzähler Q3=4) beträgt 2,50 € (Werte zzgl. Mehrwertsteuer)
Abwasser
Die Abwassergebühr beträgt:
Niederschlagswassergebühr 0,38 €/m²
Schmutzwassergebühr 2,70 €/m³